Stellon · BlueGate LLC
1209 Mountain Road Pl NE, STE H
Albuquerque, NM 87110, USA
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der BlueGate LLC, handelnd unter der Marke Stellon (nachfolgend „Stellon"), und ihren Kunden über die Erbringung digitaler Dienstleistungen.
(2) Das Leistungsangebot von Stellon umfasst insbesondere:
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern im Einzelfall keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Stellon und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Stellon ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Leistungen" sämtliche von Stellon angebotenen digitalen Dienstleistungen.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
(1) Angebote von Stellon sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, den Abschluss eines Projektvertrags oder eine sonstige eindeutige Beauftragung durch den Kunden zustande.
(3) Die Kommunikation kann insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder WhatsApp erfolgen.
(4) Freigaben, Änderungswünsche oder sonstige Erklärungen des Kunden können auch über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen. Sofern eindeutig erkennbar ist, worauf sich eine Erklärung bezieht, gelten insbesondere per E-Mail oder WhatsApp erteilte Freigaben als verbindlich.
(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Sämtliche Leistungen werden individuell für den Kunden erstellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Stellon ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Drittanbieter, externe Dienstleister, Open-Source-Software sowie technische Plattformen einzusetzen.
(4) Der Einsatz externer Dienste (z. B. Hosting-Anbieter, KI-Dienste, API-Schnittstellen oder Kommunikationsplattformen) begründet keinen Anspruch auf deren dauerhafte Verfügbarkeit.
(5) Stellon ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
(2) Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
(3) Der Kunde garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
(4) Der Kunde stellt Stellon von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidrig bereitgestellter Inhalte entstehen.
(5) Stellon ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu prüfen.
(1) Ein Projekt wird grundsätzlich in folgenden Phasen durchgeführt:
(2) Projektfristen stellen unverbindliche Richtwerte dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Feedback sowie erforderliche Freigaben innerhalb angemessener Fristen zu erteilen.
(4) Reagiert der Kunde länger als 30 Kalendertage nicht auf erforderliche Rückfragen oder Aufforderungen, ist Stellon berechtigt, das Projekt bis zur Mitwirkung des Kunden zu pausieren.
(5) Erfolgt über einen Zeitraum von 90 Kalendertagen keine erforderliche Mitwirkung des Kunden, ist Stellon berechtigt, das Projekt neu zu terminieren und den verbleibenden Leistungsumfang unter Berücksichtigung der geänderten Umstände neu zu kalkulieren. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt und sind vom Kunden zu vergüten.
(1) Grundlage der Leistungserbringung ist ausschließlich der im Angebot oder Projektvertrag definierte Leistungsumfang.
(2) Änderungswünsche oder Erweiterungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (nachfolgend „Change Requests"), stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert berechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Stundensatz von Stellon oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots.
(4) Stellon ist berechtigt, für umfangreiche Änderungswünsche eine Anpassung des Projektzeitplans vorzunehmen.
(5) Korrekturen, die auf Fehlern von Stellon beruhen, werden selbstverständlich ohne zusätzliche Vergütung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung durchgeführt.
(1) Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag vereinbarten Preise.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung wie folgt:
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Stellon berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Forderungen auszusetzen.
(5) Soweit dies zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche erforderlich und rechtlich zulässig ist, können bereitgestellte Leistungen vorübergehend eingeschränkt oder deaktiviert werden.
(6) Eine Veröffentlichung der Website oder Übergabe des Projekts erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Gerät der Kunde mit einer wiederkehrenden Vergütung (z. B. Wartung oder Hosting) in Zahlungsverzug, ist Stellon berechtigt, die betreffenden Leistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen oder einzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(1) Nach Fertigstellung informiert Stellon den Kunden über die Abnahmebereitschaft.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen innerhalb von sieben Kalendertagen zu prüfen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mitteilung über wesentliche Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(5) Mit der Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen.
(1) Nach Abschluss des Projekts ist Stellon nicht verpflichtet, Projektdateien, Quellcodes, Design-Dateien, Backups oder sonstige Arbeitsstände dauerhaft aufzubewahren.
(2) Die Übergabe der im Angebot vereinbarten Leistungen erfolgt nach vollständiger Zahlung.
(3) Der Kunde ist nach der Übergabe selbst für die sichere Aufbewahrung sämtlicher übergebener Daten verantwortlich, sofern keine gesonderte Wartungs- oder Hostingvereinbarung besteht.
(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bei Stellon.
(2) Erst nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde das vereinbarte Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen.
(3) Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei Stellon.
(4) Stellon bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Konzepte, Programmieransätze, Frameworks sowie eigene Bibliotheken und wiederverwendbare Codebestandteile auch für andere Projekte einzusetzen.
(5) Open-Source-Komponenten und Software Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Registrierung von Domains im Namen des Kunden.
(2) Der Kunde bleibt grundsätzlich Inhaber der registrierten Domain.
(3) Hosting kann auf Wunsch über Stellon oder über einen vom Kunden gewählten Hosting-Anbieter erfolgen.
(4) Nach Projektübergabe endet die Leistungspflicht von Stellon grundsätzlich mit der erfolgreichen Abnahme des Projekts.
(5) Laufende Wartung, Pflege, Sicherheitsupdates, inhaltliche Änderungen oder technische Weiterentwicklungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
(6) Stellon haftet ferner nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere:
(7) Nach der Projektübergabe obliegt die Verwaltung von Hosting, Domains, Zugangsdaten und sonstigen technischen Diensten grundsätzlich dem Kunden, sofern keine Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht.
(8) Stellon übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, Fehler oder Funktionsstörungen, die nach der Übergabe durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden.
(1) Stellon erbringt sämtliche Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.
(2) Stellon haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Stellon übernimmt keine Haftung für Schäden, Datenverluste oder Funktionsstörungen, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter entstehen.
(5) Nach der Abnahme liegt die Verantwortung für Inhalte, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der Website grundsätzlich beim Kunden, sofern keine gesonderte Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung besteht.
(1) Zur Leistungserbringung kann Stellon externe Dienste, APIs, Open-Source-Software sowie Drittanbieter einsetzen. Hierzu zählen beispielsweise Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, KI-Systeme, Analyse- und Kommunikationsplattformen oder sonstige technische Dienstleister.
(2) Stellon übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Weiterentwicklung solcher Dienste.
(3) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Anbieter begründen keine Haftung von Stellon, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs von Stellon liegen.
(4) Bei KI-gestützten Leistungen, insbesondere KI-Agenten, Voice Agents, Chatbots oder automatisierten Prozessen, können Ergebnisse aufgrund der zugrunde liegenden Technologien variieren. Stellon schuldet keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg, keine fehlerfreie Ausgabe und keine bestimmte Qualität einzelner KI-generierter Inhalte.
(5) Soweit Drittanbieter eigene Lizenz-, Nutzungs- oder Datenschutzbestimmungen vorgeben, gelten diese ergänzend.
(1) Stellon schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere werden keine Garantien übernommen hinsichtlich:
(3) Ergebnisse von Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Maßnahmen oder Werbekampagnen hängen von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Stellon ab.
(4) Gleiches gilt für KI-gestützte Automatisierungen, Voice Agents, Chatbots sowie sonstige digitale Systeme.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie nicht öffentlich zugängliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(3) Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(4) Stellon ist berechtigt, abgeschlossene Projekte einschließlich Firmenname, Logo, Screenshots sowie einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken sowie in sonstigen Marketingmaterialien zu veröffentlichen.
(5) Der Kunde kann einer Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
(1) Es gilt das Recht, das nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften auf das jeweilige Vertragsverhältnis Anwendung findet. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie den individuell zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Stellon und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Stand: Juli 2026